Katholischer Verein für soziale Dienste
in der Region Kempen - Viersen e.V.
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Angebote

Kinder und Jugendliche, die noch nicht erwachsen sind, haben einen gesetzlichen Vertreter, der sich um die Erziehung und Entwicklung kümmert. In der Regel tun dies die Eltern. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Eltern nicht in der Lage sind, diese Verantwortung zu übernehmen und es notwendig wird einen anderen Vertreter zu bestimmen. Dies macht das Familiengericht, nachdem es mit allen Familienangehörigen gesprochen hat. Das heißt dan Vormundschaft oder Pflegschaft. Der Vormund oder Pfleger übernimmt dann die Aufgaben der Eltern, bis zum 18. Geburtstag des Mündels oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem ein Elternteil die Sorge wieder übernehmen kann.

Dabei ist es uns wichtig, mit dem Mündel alles altersadäquat zu besprechen. Wir binden auch auf Wunsch des Mündels die Vertrauenspersonen (leibliche Eltern, Großeltern, Verwandte, Erzieher oder Trainer) mit in unsere Gespäche mit ein. Um ein vertrauensvolles Verhältnis zu unseren Mündeln aufzubauen, nehmen wir die Probleme und Wünsche ernst und suchen nach gemeinsamen Lösungen. Dabei ist ein regelmäßiger Kontakt im Umfeld des Mündels notwendig und wichtig.

Unsere Aufgaben sind:

·  Gesetzliche Vertretung in den angeordneten Aufgabenbereichen z.B.
    Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge
·  Kooperation mit Kindergärten und Schulen
·  Regelmäßige persönliche Kontakte im Umfeld des Mündels
·  Zusammenarbeit mit Erziehungseinrichtungen, Pädagogen, Pflegeeltern, Ärzten und
    Psychologen
·  Kooperation mit dem Jugendamt und dem Amtsgericht
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