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Katholischer Verein für soziale Dienste
in der Region Kempen - Viersen e.V.
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Grundlagen und Zugangswege:
Die Arbeit erfolgt auf der Grundlage der §§ 67 ff des SGB XII, Sozialhilfe. Der Zugang ist niederschwellig und kostenfrei.
Die Betroffen sollten selbständig Kontakt aufnehmen (telefonisch oder in den offenen Sprechstunden). In besonders gelagerten Fällen sind auch aufsuchende und / oder motivierende Vorgehensweisen in Absprache mit anderen Hilfesystemen möglich. Das Selbstbestimmungsrecht der Hilfeberechtigten ist nach unserem Menschenbild und den rechtlichen Grundlagen jedoch grundsätzlich zu respektieren.
Die evtl. Mietkosten in den Wohngemeinschaften werden von der ARGE/ Sozialhilfe im Rahmen der Grundsicherung anerkannt.
In Viersen besteht die Möglichkeit, Wäsche günstig zu waschen und zu trocknen.
Finanziell ist die Arbeit über die Zuwendungsrichtlinien des Landschaftsverbandes Rheinland und im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit dem Kreis Viersen abgesichert.
Die Beratungsstelle existiert seit 1987.

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