Betreuungen
Machen Sie sich ein Bild von uns
In Coronazeiten ist vieles anders, doch die Qualität unserer Arbeit bleibt. - Wir halten uns an die AHA-Regeln und sind flexibel, daher fragen Sie gerne telefonisch oder per Email nach einem persönlichen Termin.
Benötigt ein erwachsener Mensch auf Grund von Krankheit oder Behinderung Hilfe bei der rechtlichen Besorgung seiner persönlichen Angelegenheiten, bekommt er vom Amtsgericht einen gesetzlichen Betreuer zur Seite gestellt.
Dies sind in aller Regel Familienangehörige oder ehrenamtliche Betreuer. Sofern notwendig, kann die Betreuung beruflich, z. B. von fachlich geeigneten Mitarbeitern der Betreuungsvereine geführt werden
Unser Verein ist anerkannter Betreuungsverein, insbesondere im Bereich des Amtsgerichtes Viersen. In geeigneten Fällen sind wir auch im Kreisgebiet auf Wunsch tätig.
Unsere Hauptaufgaben sind:
- Informationen und Beratungen zum Thema rechtliche Betreuung
- Werbung, Beratung, fachlicher Austausch und Seminarangebote für ehrenamtliche Betreuer
- Jährliches Einführungsseminar in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst katholischer Frauen Kempen e.V. sowie Fachreferenten aus den Bereichen Medizin, Justiz, Betreuungsbehörde und dem Katholischen Bildungsverbund Krefeld-Viersen
- Gemeinsame Veranstaltungen für Betreute und ehrenamtliche Betreuer
- Informationen und Beratung zum Thema „Vorsorgevollmacht“ und „Patientenverfügung“
- Übernahme von gesetzlichen Betreuungen durch unsere Mitarbeiter
Link Vorsorgevollmacht:
Offenes Praxistreffen für Betreuer*innen 2021 mit fachlicher Begleitung und Austausch
in Kempen, Nettetal und Viersen
Datum |
Wochentag |
Uhrzeit |
Thema |
Ort |
01.02. |
Montag |
18:00-19:30 |
Neues zum Gesetzentwurf/ Reform im Betreuungsrecht |
Viersen, Hildegardisweg 3 |
04.03. |
Donnerstag |
18:00 -19:30 |
Vertiefung Aufgabenkreis Vermögenssorge |
Viersen, Hildegardisweg 3 |
24.03 |
Mittwoch |
10:00-11:30 |
Vertiefung des Aufgabenkreis Vermögenssorge |
Kempen, Kirchstr.1 |
12.04. |
Montag |
18:00-19:30 |
Vertiefung Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten |
Viersen, Hildegardisweg 3 |
20.04. |
Dienstag |
10:00-11:30 |
Vertiefung Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten |
Nettetal, an St. Sebastian 37, Generationentreff |
20.05 |
Donnerstag |
18:00-19:30 |
Vertiefung Aufgabenkreis Gesundheitssorge |
Viersen, Hildegardisweg 3 |
09.06. |
Mittwoch |
10:00-11:30 |
Vertiefung Aufgabenkreis Gesundheitssorge |
Kempen, Kirchstr. 1 |
05.07. |
Montag |
18:00-19:30 |
Vertiefung Aufgabenkreis Behördliche Angelegenheiten |
Viersen, Hildegardisweg 3 |
17.08 |
Dienstag |
10:00-11:30 |
Vertiefung Aufgabenkreis Behördliche Angelegenheiten |
Nettetal, an St. Sebastian 37, Generationentreff. |
09.09. |
Donnerstag |
18:00 -19:30 |
Neues bei den Patientenverfügungen |
Viersen, Hildegardisweg 3 |
25.10. |
Montag |
18:00-19:30 |
Berichte im Betreuungsverfahren |
Viersen, Hildegardisweg 3 |
17.11. |
Mittwoch |
10:00-11:00 |
Berichte im Betreuungsverfahren
|
Kempen, Kirchstr. 1 |
Wir vom Betreuungsverein freuen uns, Ihnen wieder interessante Themen an bieten zu können.
Gerne können Sie auch interessierte Menschen mit zu den Veranstaltungen bringen.
Zusätzliche Veranstaltungen im SKM Kreis Viersen e.V. für das Jahr 2021
Februar:
Fachvortrag – Hilfestellung wenn der Klient verschuldet ist
Referent: Frau Elisabeth Mankertz, Schuldnerberatungsstell Caritas Kempen -Viersen
Ort: SKM Kreis Viersen e.V., Hildegardisweg 3, 41747 Viersen
Datum: 25.2.2021 Zeit: 16:30 -18:00
März:
Einführungsseminar für ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen, Familinebetreuer*inn und Interessierte zum Betreuungsrecht
Ort: SKM Kreis Viersen e.V., Hildegardisweg 3, 41747 Viersen
Datum: 1.3. und 8.3. und 15.3. und 22.3. Zeit jeweils von 19:00 bis 21:00
Mai:
Fachvortrag: Wie lebt es sich mit einer psychiatrischen Erkrankung?
Referenten: Peers der Psychiatrischen Hilfsgemeinschaft gGmbH
Ort: SKM Kreis Viersen e.V., Hildegardisweg 3, 41747 Viersen
Datum: 6.5.2021 Zeit: 16:30-18:00
August:
Sommergrillfest mit einem Theaterstück von den Fabulanten (www.fabulanten.de)
Ort: SKM Kreis Viersen e.V., Hildegardisweg 3, 41747 Viersen
Datum: 7.8.2021 Zeit: 12:00-15:00 Uhr
August:
Lesung mit Musik im Garten ( „Jazz & Stroys“)
Autor: Markus Fegers
Es spielt das „Jimmy van Heusen Trio“
Ort: SKM Kreis Viersen e.V. Hildegardisweg 3, 41747 Viersen
Datum: 25.08.2021 Zeit: 19:00 – 21:00
Oktober:
Fachvortrag: Das Ehrenamt des rechltichen Betreuer*ins
Referenten: Frau Heß, Vereinsbetreuerin SKM
Ort: SKM Kreis Viersen e.V., Hildegardisweg 3, 41747 Viersen
Datum: 21.10.2021 Zeit: 16:30-18:00
November:
Einführungsseminar für ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen, Familinebetreuer*inn und Interessierte zum Betreuungsrecht
Ort: SKM Kreis Viersen e.V., Hildegardisweg 3, 41747 Viersen
Datum8.11, und 15.11 und 22.11. und 29.11 Zeit jeweils von 19:00 bis 21:00
Dezember:
Nikolausfeier für Betreuer*innen und Betreute
Ort: SKM Hildegardisweg3,41747 Viersen, 3 Etage
Datum: am Freitag den 3.12. 2021 Zeit: 15:00-18:00 Uhr
Wir hoffen, Ihnen ein interessantes Jahresprogramm zusammengestellt zu haben und Sie persönlich begrüßen zu können.
Es grüßt Sie herzlich Frau Christina Heß (Vereinsbetreuerin und Ehrenamtskoordinatorin)
Wir benötigen Ihre Anmeldung zur Planungssicherheit und falls uns durch die Coronaauflagen eine kurzfristige Änderung notwendig macht.
Bitte melden Sie sich in der SKM Verwaltung an:
entweder telefonisch 02162-36991-00 oder per Fax 02162-36991-99 oder per mail info@skm-viersen.de in der Verwaltung des SKM Kreis Viersen e.V.
Wer und wo
Offene Sprechstunde / Beratungszeiten zu den Themen rechtliche Betreuung, Patientenverfügung und Vollmachten
In 41747 Viersen, Hildegardisweg 3, donnerstags von 16:00 – 18:00
In 47906 Kempen, Kirchstr. 1, mittwochs von 9:00 – 12:00
Ansprechpartnerin Frau Christina Hess (Vereinsbetreuerin / Ehrenamtskoordinatorin)
Gerne können Sie Fr. Hess bei Fragen oder Terminwünsche anrufen: 02162/ 36 99 1-20 oder 0178 44 77 478
Grundlagen und Zugangswege
Die Arbeit erfolgt durch satzungsgemäßen Vereinsauftrag und entsprechend den rechtlichen Rahmenbedingungen des Betreuungsrechtes (BtG). Das BtG ist ein sogenanntes Artikelgesetz, das 1992 die Vorschriften über Entmündigung und Gebrechlichkeitspflegschaft im bürgerlichen Recht abschaffte und neu ordnete.
Die Anerkennung erfolgte 1992, nach dem der Verein schon zuvor Vormundschaften und Pflegschaften führte.
Der hilfebedürftige Mensch steht im Mittelpunkt und soll weitgehend selbstständig bleiben. Nur da, wo es notwendig und erforderlich ist, soll eine Betreuung eingerichtet werden. Der Betreute behält grundsätzlich seine bürgerlichen Rechte und seine Geschäftsfähigkeit.
Sein -mutmaßlicher- Wille ist entscheidend. Über Dauer und Umfang einer Betreuung entscheidet das Amtsgericht.
Betreuungen sind beim Amtsgericht anzuregen. Bei der Antragstellung sind wir gerne behilflich, ebenso bei Entscheidung, ob Sie selber eine ehrenamtliche Betreuung führen wollen. In geeigneten Fällen übernehmen unsere Mitarbeiter selber die Betreuungsführung als gesetzliche Betreuer.
Wollen Sie die spätere Einrichtung einer Betreuung für sich selber vermeiden, können Sie Vorsorge durch eine Vollmacht treffen. Lassen Sie sich bei uns kostenfrei und unverbindlich beraten.