Migration
In Coronazeiten ist vieles anders, doch die Qualität unserer Arbeit bleibt. - Wir halten uns an die AHA-Regeln und sind flexibel, daher fragen Sie gerne telefonisch oder per Email nach einem persönlichen Termin.
Die Sorge um Geflüchtete (Asylbewerber, Geduldete und Kontingentflüchtlinge) ist aus dem christlichen Grundverständnis unseres Vereins ein besonderes Anliegen. Mit großem Einsatz betreuen wir Flüchtlinge, die bereits kommunal zugewiesen worden sind, sowie Flüchtlinge, die in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) Viersen des Landes NRW leben. Zum Landesprogramm gehören die Asylverfahrensberatung (AVB) und das Beschwerdemanagement (BM). .
Unsere Hauptaufgaben sind:
- Informationen und Beratung zum Ablauf des Asylverfahrens
- Sozialberatung hinsichtlich der Existenzsicherung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Unterstützung bei der Eingewöhnung in das neue Sozialwesen
- Vermittlung in Deutschkurse, Hausaufgabenhilfe für Schulkinder, Hilfen zur Integration
- Vermittlung von Kindern in Kindergärten und Schulen
- Hilfe zur Arbeitsaufnahme, ggf. Vermittlung gemeinnütziger Arbeit oder zur Freizeitgestaltung
- Hilfen bei der Korrespondenz mit Behörden, in Einzelfällen Begleitung
- Vermittlung bei Konflikten innerhalb der Unterkünfte oder mit dem Umfeld
- Öffentlichkeitsarbeit und Mitwirkung in Gremien mit dem Ziel einer Integration und einer Antidiskriminierung der Betroffenen in der Öffentlichkeit
- Ehrenamtskoordination
- Unterstützung bei Beschwerden für Bewohner der Zentralen Unterbringungseinrichtung
- Durchführung von diversen Projekten, die die Integration der Geflüchteten fördern und sich stabilisierend auf die schwierigen Lebensumstände auswirken
Beratungsstellen des Flüchtlingssozialdienstes Viersen, Kempen und Tönisvorst
Beratungsstelle ZUE Viersen:
Grundlagen und Zugangswege
Sowohl die Kommunen, als auch das Land NRW sollen eine angemessene soziale Beratung und Betreuung der Geflüchteten sicherstellen. Der kommunale Flüchtlingssozialdienst unseres Vereins wird durch die Städte Viersen, Kempen und Tönisvorst, die Mitarbeiter des Landesprogrammes durch das Land NRW bezuschusst. Grundlage dafür sind Leistungsverträge mit den genannten Kommunen und der Bezirksregierung Arnsberg.
In Viersen und Tönisvorst findet die Beratung in den Übergangswohnheimen statt. Flüchtlinge, die in Wohnungen untergebracht sind, können die Sprechstunden in den Gemeinschaftsunterkünften besuchen. In der Geschäftsstelle Viersen werden darüber hinaus Termine nach Vereinbarung angeboten.
In Kempen findet die Beratung grundsätzlich in den Räumlichkeiten des SKM statt. Die Sprechstunden finden nach Vereinbarung statt.
Weitergehende Infos zur Thematik auch unter:
Caritasverband für das Bistum Aachen
www.caritas-ac.de
Deutscher Caritasverband
www.caritas.de
Stadt Viersen (interaktiver Integrationsatlas)
www.viersen.de
Stadt Kempen
www.kempenhilft.de