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Katholischer Verein für soziale Dienste
in der Region Kempen - Viersen e.V.
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Grundlagen und Zugangswege:
Grundlage für die Arbeit sind die §§ 27 ff des SGB VIII , Kinder- und Jugendhilfe. Wir haben mit den Jugendämtern der Städte Viersen und Kempen Leistungsvereinbarungen auf der Basis von Fachleistungsstunden abgeschlossen.
Voraussetzung für unseren Einsatz ist eine Antragstellung (sog. HzE-Antrag) beim örtlichen Jugendamt. Gerne sind wir bereit vorab mit den Eltern oder anderen Hilfesystemen ein Informationsgespräch über unsere Hilfemöglichkeiten und Kapazitäten zu führen.
Unsere Hilfe ist freiwillig, vertraulich und für die Hilfeberechtigten kostenfrei. Unsere Mitarbeiter verfolgen einen systemischen und lösungsorientierten Ansatz. Der Verein strebt an, dass unsere Mitarbeiter neben einer einschlägigen Berufs- und Lebenserfahrung als Sozialarbeiter/ Sozialpädagogen , sowie kontinuierlicher Fachberatung durch die Leitung und Supervision auch langfristige Weiterbildungen für die systemische Arbeit mit Familien absolvieren. Im Rahmen unserer Qualitätsentwicklung wird dies ausdrücklich unterstützt.
Grundsätzlich bestimmen die Hilfeberechtigten die Inhalte der Beratung und die Einbeziehung weiterer Hilfesysteme. Gemäß § 8 a des SGB VIII wird von diesem Grundsatz abgewichen wenn das Kindeswohl nach Einschätzung unserer Fachkräfte gefährdet ist und mit den Personensorgeberechtigten keine Einigung über einen Schutzplan getroffen werden kann. Der Verein hat hierfür Verfahrensweisen mit den Jugendämtern vereinbart und eine insoweit erfahrene Fachkraft als Kinderschutzfachkraft zertifizieren lassen
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